Sülztalböcke Immekeppel
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Änderungsvorschlag 2026.

Vorschlag Satzungsänderung:


Mitgliederversammlung am 02.10.2026
TOP XX: Änderung der Satzung

Paragraph 8: Mitgliedsbeiträge


Hintergrund der Änderung:


Eine Beitragsordnung bietet gegenüber der direkten Verankerung aller Details in der Satzung vor allem Flexibilität und administrative Entlastung. Während die Satzung das Grundgesetz des Vereins darstellt, dient die Beitragsordnung als variables Ausführungswerkzeug. Damit eine Beitragsordnung aber gültig ist, muss die Satzung eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage enthalten. Das bedeutet, in der Satzung muss explizit stehen, dass der Verein Beiträge erhebt und dass die Einzelheiten (wie Höhe und Fälligkeit) in einer separaten Beitragsordnung geregelt werden. Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel hat die bei der Gründung eingeführte Beitragsordnung überarbeitet und schlägt vor, Paragraph 8 der Satzung wie folgt zu ändern:


Die Absätze 1 - 6 werden ersatzlos gestrichen und durch die neuen Absätze 1, 2 + 3 ersetzt.


1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.


2. Die Höhe der Beiträge sowie deren Fälligkeit und Zahlungsweise richtet sich nach dem Mitgliederstatus und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Das gilt für die Beitragspflicht als solche, die Art der Beiträge (Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen) sowie für Sonderbeiträge (zum Beispiel Umlagen).


3. Die näheren Einzelheiten der Beitragspflicht regelt der Vorstand in einer gesonderten Beitragsordnung. Während die Satzung die grundsätzliche Beitragsregelung vorgibt, bestimmt die Beitragsordnung auf Grundlage der satzungsmäßigen Ermächtigung insbesondere Beitragshöhe, Fälligkeit, Zahlungsweise sowie etwaige Ermäßigungen oder Befreiungen.


Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand: 02.10.2026