Sülztalböcke Immekeppel
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Änderung 2010.

Vorschlag Satzungsänderungen:


Mitgliederversammlung am 01.04.2010
TOP 07: Änderung der Satzung (Hintergrund):


Auszug aus der derzeitigen Satzung:


§ 12 Vorstand

Derzeitiger Abs. 5: Zwei Rechnungs- und Kassenprüfer werden jährlich durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt. Begründung des Änderungsvorschlages:


a) Inhaltlich falsch, da jährlich jeweils nur ein Kassenprüfer für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt wird und
b) eine Ansiedlung unter § 11 Mitgliederversammlung (Ergänzung Abs. 3 [Zuständigkeit] und neuer Absatz 4 [Klarstellung]) sinnvoller ist.

Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel schlägt demnach vor, die Paragraphen 11 uns 12 der Satzung wie folgt zu ändern:



§ 11 Mitgliederversammlung


3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

 
- die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
- die Entlastung des Vorstandes
- die Wahl des Vorstandes nach Ablauf der Amtszeit
- die Wahl des Kassenprüfers nach Ablauf der Amtszeit (neu)
- die Festlegung der Mitgliedsbeiträge
- die Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder
- den Erlass und Änderung der Vereinssatzung.

4. (Neu): Ein Rechnungs- und Kassenprüfer wird jährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt.

4. (5.) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Vorstand geleitet. Zu einer Versammlung nicht erschienene Mitglieder sind den dort gefassten Beschlüssen einspruchslos unterworfen.

5. (6.) Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für einen Beschluss über die Zweckänderung und die Entlastung des Vorstandes; hier ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 12 Vorstand

5. Zwei Rechnungs- und Kassenprüfer werden jährlich durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stand: 01.04.2010