Sülztalböcke Immekeppel
.

Änderung 2009.

Vorschlag Satzungsänderungen:


Mitgliederversammlung am 20.05.2009
TOP 11: Änderung der Satzung (Hintergrund)

Beitragsermäßigungen: 


Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel schlägt vor, den Paragraph 8 der Satzung wie folgt zu ergänzen:


Abschnitt 3: Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte Mitglieder erhalten auf Antrag eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50 %


a) Schüler, Studenten und Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende bis längstens zur Vollendung des 26. Lebensjahres sowie

b) Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50%.



Entscheidung der Mitgliederversammlung:


Paragraph 8 der Satzung wird wie folgt ergänzt:


Abschnitt 3: Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbeschädigte


a) Jugendliche Erwachsene erhalten ohne gesonderten Nachweis eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50 % bis längstens zur Vollendung des 21. Lebensjahres

b) Der Vorstand wird ermächtigt, in begründeten Härtefällen über sonstige Beitragsnachlässe zu entscheiden.


Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stand: 20.05.2009