Sülztalböcke Immekeppel
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Änderung 2018.

Vorschlag Satzungsänderung:


Mitgliederversammlung am 02.10.2018
TOP 09: Satzungsänderung "Datenschutz im Klub"
Hinweise zur Satzungsänderung - Die neue Datenschutz-Grundverordnung:


Seit dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Es wird empfohlen, in die Satzung als zentrale Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen Verein und Mitglied einen Passus zum Datenschutz aufzunehmen.


Mit der nachfolgenden Satzungsänderung kommen wir dieser Empfehlung nach und weisen formell auf die eingeführte Datenschutzerklärung unseres Klubs hin.



II. Mitgliedschaft
Neu aufgenommen wird:


§ 10  Datenschutz im Klub (neu)


1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Klubs werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Klub verarbeitet.

2) Der Klub hat eine Datenschutzerklärung erlassen, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung, Datenverwendung, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie weitergehende Informationen und Hilfestellungen zu einzelnen Fragestellungen aufgeführt sind.

3) Für die Einführung und Änderung der Datenschutzerklärung ist der Vorstand zuständig.

(Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen erhöht sich jeweils um eins)


Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand: 02.10.2018