Sülztalböcke Immekeppel
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Änderungsvorschlag 2026.

Vorschlag Satzungsänderung:


Mitgliederversammlung am 02.10.2026
TOP XX: Änderung der Satzung

Paragraph 8: Mitgliedsbeiträge


Hintergrund der Änderung:


Eine Vereinssatzung soll, so will es § 58 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Bestimmungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge für Mitglieder eines Vereins zu zahlen sind. Beiträge sind nach Auffassung des BGB alle mitgliedschaftlichen Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat. Das heißt, es handelt sich bei dem Begriff „Beiträge“ nicht nur um den eigentlichen Mitgliedsbeitrag, sondern auch die damit zusammenhängenden Nebenleistungen wie anfallende Bankgebühren, Mahngebühren und Vereinsstrafen bei Zahlungsverzug, die sich für Mitglieder bei Pflichtverletzungen ergeben.


Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel schlägt vor, den Paragraph 8 der Satzung zu ergänzen. 

Die Absätze 1-6 bleiben unverändert. Neu hinzugefügt werden die Absätze 7-10:


7. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
8. Für die erste Mahnung werden lediglich die Portokosten berechnet. 
Ab der zweiten Mahnung beträgt die Mahngebühr 5 €.

9. Bei andauerndem Zahlungsverzug entscheidet der Vorstand über die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte.

10. Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben und von ihrer Zahlungspflicht nicht aufgrund eines Beschlusses des Vorstands befreit sind, sind von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte ausgeschlossen, solange nicht die rückständigen Beiträge und möglicherweise entstandene Mahn- und Verwaltungsgebühren vollständig ausgeglichen sind.

Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand: 03.10.2026