(Vorschlag) Änderung 2025.
Vorschlag Satzungsänderung:
Mitgliederversammlung am 02.10.2025
TOP 07: Satzungsänderung "§ 12 Mitgliederversammlung"
Hinweise zur Satzungsänderung:
Wir haben am 01.04.2010 unsere Satzung dahingehend geändert, dass nicht zwei, sondern nur ein Kassenprüfer jährlich durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt wird. In der Satzung ist aber irrtümlich die Amtsdauer des Kassenprüfers nicht festgeschrieben. Mit der nachfolgenden Satzungsänderung korregieren wir diesen inhaltlichen Fehler.
Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel schlägt demnach vor, den Paragraphen 12 der Satzung wie folgt zu ändern:
III. Organe
Neu aufgenommen wird:
§ 12 Mitgliederversammlung
Absatz 1: unverändert
Absatz 2: unverändert
Absatz 3: unverändert
Absatz 4: unverändert
Absatz 5 (neu): Der Kassenprüfer wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Kassenprüfer bleibt bis zur Neuwahl seines Nachfolgers im Amt.
(Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze erhöht sich jeweils um eins).
Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stand: 02.10.2025
(veröffentlicht am 03.10.2024)