Sülztalböcke Immekeppel
.

DS-GVO-Formulare.


Die DS-GVO stärkt die Betroffenenrechte – dazu gehört auch das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten. Wir sind verpflichtet, auf Auskunftsanfragen zu reagieren.


Auskunftserteilung ist für uns kein Neuland. Wir sind hierzu bereits jetzt nach § 34 BDSG verpflichtet. Mit der DS-GVO ändern sich die Anforderungen aber teilweise. Auskunft können beispielsweise Mitglieder, Nichtmitglieder oder Website-Nutzer verlangen. Wenn wir Auskunftsanfragen beantworten müssen, nutzen wir diese zehn Schritte als Hilfestellung:


Erster Schritt: Sind wir zur Auskunft verpflichtet?
Zweiter Schritt: Ist der Antragsteller tatsächlich derjenige, dessen Daten verarbeitet werden?
Dritter Schritt: Wurde dem Antragsteller bereits häufig die gleiche Auskunft erteilt?
Vierter Schritt: Verarbeiten wir Daten des Antragstellers?
Fünfter Schritt: Ist das Auskunftsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen?
Sechster Schritt: Über welche Daten müssen wir Auskunft erteilen?
Siebter Schritt: Welche Informationen gehören in ein Auskunftsschreiben?
Achter Schritt: Wieviel Zeit bleibt für die Beantwortung?
Neunter Schritt: Wie müssen wir die Auskunft erteilen?
Zehnter Schritt: Der Antragsteller verlangt eine „Datenkopie“ – was tun?


Nachfolgende Formulare sind im Einsatz:


- Verpflichtung DS-GVO

- Negativauskunft

- Auskunftserteilung

- Recht auf Löschung


Wenn Du Interesse hast, unsere Formulare mal inhaltlich kennen zu lernen, melde Dich!